Wie funktioniert die Krankenhausfinanzierung?
Der Gesetzgeber hat 1972 die Finanzierung der Krankenhäuser auf zwei Säulen gestellt, die so genannte Duale Finanzierung. Für die Investitionskosten – den Bau sowie die Einrichtung und Ausstattung eines Krankenhauses – ist das jeweilige Bundesland zuständig. In NRW erhält ein Krankenhaus – anders als in anderen Bundesländern – eine sogenannte „Baupauschale“ für alles, was den Bau eines Krankenhausgebäudes betrifft sowie pauschale Fördermittel für die medizinisch notwendigen Einrichtungsgegenstände und Geräte, die Erstausstattung oder Ersatzbeschaffungen. Da es sich um einen Pauschalbetrag handelt, entscheidet jedes Krankenhaus selbst, für welche Geräte oder Einrichtungsgegenstände es den Betrag einsetzt. Die laufenden Betriebskosten – Personal- und Sachkosten sowie alle weiteren Kosten, die für die Behandlung der Patienten entstehen, – werden durch die Krankenkassen finanziert.
Dieses an sich sinnvolle Finanzierungssystem stößt in der Praxis aber seit vielen Jahren an seine Grenzen. Gründe:
1. Die Finanzierung der Investitionskosten durch das Land NRW entspricht seit Jahrzehnten nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf
Da die Finanzierung der Investitionskosten durch das Land NRW mit der pauschalen Förderung seit langem dem tatsächlichen Bedarf nicht mehr entspricht, ist bei vielen Krankenhäusern ein Investitionsstau entstanden.
Was die Krankenhäuser seit Jahrzehnten erleben, belegt eine Studie der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) aus dem Jahr 2016: Nordrhein-Westfalens Krankenhäuser sind strukturell unterfinanziert. 500 Millionen Euro investierte das Land 2014 in die Infrastruktur und Technik seiner Krankenhäuser. Der tatsächliche Investitionsbedarf liegt jedoch bei 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Im Ergebnis beträgt die jährliche Förderlücke damit 1 Milliarde Euro – in 10 Jahren also 10 Milliarden Euro nur in NRW. Diese Schere zwischen steigendem Investitionsbedarf auf der einen Seite und fehlenden öffentlichen Mitteln für Investitionen durch das Land NRW auf der anderen Seite öffnet sich immer weiter.
2. Bei den Betriebskosten, die durch die Krankenkassen finanziert werden, werden seit der Einführung der „Fallpauschalen“ in 1995 längst nicht alle Kosten übernommen
Der wirtschaftliche Druck für ein Krankenhaus wird verstärkt durch ein Abrechnungssystem der Krankenkassen, das auf DRGs, sogenannten Fallpauschalen basiert. Für jede Erkrankung und ihre Behandlung im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts sind bestimmte pauschale Beträge festgelegt, die ein Krankenhaus für die erbrachten Leistungen erhält.
Im Umfang einer Fallpauschale wird aber z. B. nicht berücksichtigt, dass der Heilungsprozess bei einem Patienten manchmal länger braucht, als die Pauschale es vorsieht. Daher kann es passieren, dass die eigentlichen Kosten nicht vollständig finanziert werden und insofern eine Finanzierungslücke entsteht. Und nicht zuletzt wird ein Krankenhaus wirtschaftlich „bestraft“, wenn es mehr Patienten behandelt als ursprünglich mit den Krankenkassen vereinbart. Für diese Patienten werden nur 65 % der Fallpauschale gezahlt, die verbleibenden 35 % muss das Krankenhaus selber tragen.
Der Gesetzgeber überträgt damit das Morbiditätsrisiko – das Risiko, dass Menschen erkranken – auf die Krankenhäuser. Ebenfalls nicht vollständig abgedeckt sind die Personalkosten. Seit über 20 Jahren werden die Tariferhöhungen nur zum Teil durch die Krankenkassen finanziert. Da die Personalkosten rund 2/3 der gesamten Betriebskosten ausmachen, hat dies natürlich erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf ein Krankenhaus, wenn es ihm nicht gelingt, diese Fehlbeträge zu kompensieren.
Fazit zum Finanzierungssystem
Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen sind in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden. Unser Krankenhaus benötigt mehr finanzielle Mittel, als die Krankenkassen und das Land NRW bereitstellen.
Gesetzliche Regelung und unser Anspruch
Hinzu kommt, dass nach den gesetzlichen Regelungen Patienten „medizinisch zweckmäßig und ausreichend“ zu versorgen sind. Wir wollen jedoch mehr als das: Unser Anspruch ist eine optimale Behandlung aller Patienten.
Wir möchten uns medizinisch, pflegerisch, seelisch und auf Wunsch auch spirituell um die uns anvertrauten Menschen kümmern. Diese umfassende, ganzheitliche Fürsorge, auch für Schwerstkranke, Hochaltrige und Demente erfordert zusätzliche Kenntnisse, die über die „normale“ Qualifizierung in Pflege und Medizin hinausgehen. Die Patienten und auch ihre Angehörigen sollen sich in unserem Krankenhaus gut aufgehoben, umsorgt und begleitet fühlen. Heilung ist mehr als ein körperlicher Prozess und zum Gesundwerden bedarf es mehr als reine medizinische Kompetenz: eine Behandlung, die den Menschen in den Mittelpunkt rückt. Denn ganz gleich, wie weit die moderne Medizin voranschreitet, menschliche Zuwendung bleibt mit das wichtigste Heilmittel.
Fazit zur gesetzlichen Regelung
Aufgrund unseres hohen Anspruchs an Medizin, Versorgung, Pflege und Zuwendung bieten wir unseren Patienten Leistungen an, die weit über den gesetzlich definierten Standard hinausgehen. Diese zusätzlichen Leistungen werden aber durch die Krankenhausfinanzierung nicht oder nur zum Teil abgebildet. Daher müssen sie von unserem Krankenhaus selbst finanziert werden.
Unsere Herausforderung und Verantwortung
Patienten optimal zu versorgen und dabei auch noch wirtschaftlich zu arbeiten, ist angesichts steigender Kosten und viel zu geringer öffentlicher Investitionen im Gesundheitswesen eine große Herausforderung und Verantwortung für unser Krankenhaus.
Darum benötigen wir Ihre Unterstützung!
Wir und Sie haben das gleiche Ziel: Eine optimale Gesundheitsversorgung. Wir wirtschaften solide. Das Geld, das wir verdienen – sogenannte Überschüsse aus dem Betriebsbereich – werden nicht an Anteilseigner ausgeschüttet, sondern konsequent in die Versorgung unserer Patienten und in die Weiterentwicklung unseres Krankenhauses investiert. Damit können wir uns einen anderen Fokus leisten als viele private Krankenhäuser, indem wir so die Weichen für die Qualität der Versorgung stellen. Wir erhalten auch keine Kirchensteuermittel oder sonstige öffentliche Mittel, die mögliche Defizite/Verluste ausgleichen könnten. Anders ist dies z. B. bei kommunalen Krankenhäusern der Fall, wo Verluste durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden können.
Unser Krankenhaus ist heute noch grundsätzlich wirtschaftlich solide aufgestellt. Damit wir auch in Zukunft eine optimale medizinische und pflegerische Versorgung garantieren können, benötigen wir angesichts der großen wirtschaftlichen Herausforderungen Ihre Unterstützung!